Was versteht man unter Stoßwellentherapie?
Unter Stossellentherapie versteht man ein Verfahren, bei dem entzündetes und gereiztes Gewebe mittels mechanischer Stosswellen behandelt wird. Die Stosswellen, die dabei mit einer definierten Frequenz, einem definierten Druck und einer definierten Anzahl auf die Entzündung wirken, sollen dabei betäubend und ermüdend auf die anhaltend gereizten Schmerznervenfasern wirken und dadurch den „Teufelskreis“ aus Schmerz und Entzündung durchbrechen helfen. Um dies zu ermöglichen, muss sich während der Behandlung mit Stosswellen ein gewisses Schmerzniveau einstellen, welches das für den Patienten erträgliche Maß aber nicht überschreiten darf.
Wie wird die Stoßwellentherapie angewandt?
Eine Stosswellenbehandlung dauert jeweils nur einige Minuten pro behandeltem Areal und wird in Zyklen (regelhaft zunächst drei Anwendungen jeweils im Abstand von einer Woche) durchgeführt. Anschließend sollte der Therapieerfolg und das Ansprechen des Patienten auf die Behandlung über drei bis vier Wochen abgewartet und beobachtet werden, ehe sich ein möglicher erneuter Behandlungszyklus anschließt.
Stosswellen stellen nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ein weitgehend nebenwirkungsfreies Therapieverfahren dar, welches keine Schädigungen am behandelten Gewebe verursacht, bei der keine Strahlung zum Einsatz kommt und die nicht invasiv (anders als zum Beispiel Infiltrationsbehandlungen mit Spritzen) wirken und somit keine Infektionsgefahr besteht. Sie stellen also eine gute Alternative zu entreizenden Bestrahlungen oder Spritzen, besonders am Sehnengewebe, dar.
Angewandt werden dürfen Stosswellen bei allen erwachsenen Patienten, bei denen nicht gleichzeitig eine „blutverdünnende Therapie“ (zum Beispiel mit Marcumar) durchgeführt wird und bei denen keine akute Infektion bzw. eine bösartige Tumorerkrankung im zu behandelnden Körperareal besteht. Keine Kontraindikation besteht für Patienten mit gleichzeitiger Osteoporose. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre dürfen nur sehr eingeschränkt mit Stosswellen behandelt werden, da eine negative Wirkung auf die Wachstumsfugen der Knochen und somit auf das Knochenwachstum selbst bislang nicht sicher ausgeschlossen werden konnte.
Statistisch liegen die Erfolgsaussichten einer Stosswellenbehandlung bei ca. 80%. Es darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass eine Therapie mit Stosswellen nicht allein für sich wirksam ist, sondern als ergänzende Maßnahme zu den übrigen entzündungshemmenden Behandlungen wie Kühlung, Salbenverbänden, Schonung, Medikamenten und Physiotherapie/Dehnübungen gesehen werden muss.
Bezahlen Krankenkassen die Behandlung mit Stoßwellen?
Auch wenn die Stoßwellenbehandlung ein seit Jahren etabliertes Behandlungsverfahren mit teils erstaunlichen Ergebnissen ist, wird diese Therapie auch weiterhin nicht regelhaft von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diese erstatten, unter gewissen Voraussetzungen, eine dreimalige Stosswellentherapie pro Behandlungsfall bei einer Entzündung des sog. Plantarfaszienansatzes an der Ferse, sofern andere Behandlungen über einen Zeitraum von sechs Monaten keine Beschwerdebesserung erbracht haben. In allen anderen Fällen müssen Stosswellentherapien auch weiterhin als IGe-Leistung vom behandelten Patienten selbst bezahlt werden.